Goodwill-Anteil


Definition Goodwill-Anteil

Als Folge erhöhter und zum Teil überteuerter Kaufpreise von Unnternehmen entstehen Firmen- und Geschäftswerte (engl.: Goodwill) die bilanziell beim kaufenden Unternehmen aktiviert werden müssen. Übersteigt bei einem Kauf also der Kaufpreis den Buchwertwert des zu übernehmenden Unternehmens wird dieser Wert als immaterieller Vermögenswert in das Anlagevermögen übernommen. Ein jährlicher „Impairment Test“ prüft den Firmenwert und führt dazu, dass Sonderabschreibungen durchgeführt werden können was jedoch kein muss. Da die Abschreibungen ergebniswirksam sind scheuen viele Unternehmen davor die Abschreibungen auf Firmenwerte durchzuführen, da es preferiert ist jährlich sprudelnde Gewinne auszuweisen.

Formel

(Goodwill / Eigenkapital) ×100%

Interpretation

Einen Anteil von ca. 30% sollte nicht überschritten werden, da diese ein zu hohes, sofortiges, Abschreibungsrisiko nach sich zieht.[1]

[1] Vgl. Nicolas Schmidlin – „Unternehmensbewertung & Kennzahlenanalyse 2013“ Seite 69