Definition Deckungsgrad I eins
Der Deckungsgrad I eins (Anlagendeckung A) zeigt auf, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt ist.[1]Wünschenswert ist, dass das Anlagevermögen langfristig finanziert sein sollte. Nach der Goldenen Bilanzregel ist ein Mindestwert von 100% ideal. Für das produzierende Gewerbe sind aber auch Werte bis 70% akzeptabel.
[1] Vgl. P.Kralicek, Kennzahlen für Geschäftsführer, Auflage 4, S.98
Formel
(Eigenkapital/ Anlagevermögen) ×100%
Interpretation
Je höher der Deckungsgrad I, desto besser ist die Eigenkapitalausstattung und die langfristige solide Finanzaufstellung des Unternehmens.